Die Hallensportgruppen nehmen ihren Betrieb größtenteils wieder auf

Mit Motivation und der richtigen Portion Vorsicht nehmen nun auch die Hallensportgruppen- bis auf ein paar Ausnahmen wie z.B. das Purzelturnen, Die Eltern- Kind- Turngruppe, Zumba am Do und Damengymnastik mittwochsabends-  ihren Betrieb wieder auf. Laut Coronaschutzverordnung gilt somit seit dem 13.01.2022 der 2G+- Status zur Teilnahme am Indoor- Sport. Personen, die über eine Auffrischungsimpfung im Sinne der Verordnung vom 16.1.22 verfügen, müssen keinen Test mehr nachweisen. Ein Immunisierungsnachweis ist mitzuführen und der Übungsleitung vorzuweisen. Für (Klein-) Kinder und Schüler/innen bis zum 16. Lebensjahr ändert sich nichts. Sie sind immunisierten Personen gleichgestellt. Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen müssen den 2G+- Status mit einem entsprechenden Test nachweisen. Weitere Details können der angehängten Tabelle des Landessportbunds entnommen werden. Welche Gruppen zu welcher Zeit ihren Betrieb wieder aufnehmen, kann durch die entsprechenden Übungsleiter/innen erfragt werden und ist in Kürze auch über unsere Internetseite und über die Tagespresse zu erfahren.

Quelle: Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW wirksam ab 13.01.2022.

2022-01-13_Tabelle_Coronaregeln