Sporthallennutzung ab sofort nur mit 2G- Status

In Anlehnung an die neue Coronaschutzverordnung dürfen ab heute, Mittwoch, den 24.11.2021, nur noch Personen, die den 2G- Status erfüllen (Geimpft oder Genesen), die Sporthallen betreten. Hiervon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren. Jugendliche ab 16 Jahre werden den Erwachsenen gleichgestellt und müssen auch den 2G- Status erfüllen. Die Regelungen gelten sowohl für Sportler als auch für Zuschauer. Sollte eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, ist ein entsprechendes ärztliches Attest sowie ein aktueller negativer Testnachweis (kein Selbsttest) vorzulegen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 CoronaSchVO).