Jugendliche Schüler*innen benötigen Schulnachweis

Grundsätzlich bringt die ab dem 04.12.2021 geltende neue Coronaschutzverordnung nur eine gravierende Änderung für den Sportbetrieb: Jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind. Sie benötigen einen Schulnachweis. (Gilt bis zum 16.01.2022) (lsb.nrw)